Terminbuchung - Mosterei Finkenburg
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Allgemeinen Nutzungs- und Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 29.7.2018, Mosterei Finkenburg
1. Geltungsbereich
1.1 Die Mosterei Finkenburg schließt Verträge ausschließlich zu den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Sie gelten in der zum Zeitpunkt der Auftragsannahme in der hier veröffentlichten Version. Den nachfolgenden Bestimmungen entgegenstehende oder abweichende Regelungen erkennen wir nicht an, es sei denn, diese werden von uns schriftlich gesondert bestätigt.
1.2 Mündliche Nebenabreden sind nur dann zulässig, wenn sie nicht wesentliche Bestandteile der AGB beschränken bzw. ausschließen. Nebenabreden sind nur mit dem Inhaber zu treffen.
2. Vertragspartner, Vertragsschluss
2.1 Ihr Vertragspartner ist der Verein für naturgemäßen Obstbau e.V., Eißeler Finkenburg 1, 27321 Thedinghausen, vertreten durch den Vorstand
2.2 Eine verbindlicher Auftrag kommt durch Terminbuchung auf unseren Mosterei-Internetseiten, oder mündliche oder telefonische Terminabsprache unter Tel. 04204 / 1499. Sie erhalten keine schriftliche Auftragsbestätigung.
2.3 Die Mosterei Finkenburg behält sich vor, einen Auftrag wegen mangelhafter Obstqualität oder aus betrieblichen Gründen abzulehnen.
2.4 Ein Auftrag kann bis zum Beginn der Auftragsbearbeitung jederzeit storniert werden. Eine Stornierung wird wirksam durch eine Bestätigung der Mosterei.
2.5 Ein verbindlicher Vertrag kommt zustande, wenn die Mosterei die Verarbeitung Ihres Obstes beginnt. Nach Beginn der Obstverarbeitung ist für den Kunden kein Rücktritt vom Vertrag mehr möglich.
3. Preise
3.1 Für die Mostereidienstleistungen gelten die auf unserer Internetseite aufgeführten Preise zum Zeitpunkt der Auftragserteilung. Diese Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4. Obst- und Saftqualität, Mindestannahmemenge
4.1 Das Obst ist vom Kunden selbst anzuliefern. Verarbeitet wird nur sauberes, ungespritztes Obst, ohne Faulstellen. Für die Qualität seines Obstes hat der Kunde selbst Sorge zu tragen. Die Mosterei Finkenburg behält sich vor, einen Auftrag wegen mangelhafter Obstqualität abzulehnen.
4.2 Jeder Kunde bekommt den Saft aus seinem eigenen Obst. Mit der Auftragserteilung stimmt der Kunde zu, dass es produktionsbedingt zu einer geringfügigen Vermischung seines Saftes mit in der Anlage verbleibenden Resten des Vorgängersaftes kommt.
4.3 Die Mosterei erzeugt aus dem Obst des Kunden 100% naturtrüben Direktsaft, ohne Wasserzusatz und andere Zusatzstoffe.
4.4 Die Mindestannahmemenge für angeliefertes Mostobst beträgt 50kg. Die Mosterei Finkenburg behält sich vor, Aufträge für kleinere Obstmengen abzulehnen.
5. Zahlungsbedingungen, Eigentumsvorbehalt, Widerrufsrecht
5.1 Die Bezahlung erfolgt durch Barzahlung vor Mitnahme des fertiggestellen Saftes. Bezahlung per Überweisung ist nach vorheriger Absprache ebenfalls möglich.
5.2 Der produzierte Saft, sowie die verkauften Verpackungseinheiten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Mosterei Finkenburg. Vom Kunden beigestellte Verpackungseinheiten bleiben auch während des Mostereiprozesses Eigentum des Kunden.
5.3 Fertiggestellte Saftgebinde müssen sofort nach der Produktion mitgenommen werden. Alle darüber hinaus gehende Verabredungen zur Abholung bedürfen einer vorherigen Absprache
5.4 Der Rechnungsbetrag wird bei der Mitnahme fällig. Skontoabzug ist nicht gestattet. Abgefüllte Saftgebinde verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Mosterei Finkenburg.
5.5 Befindet sich ein Kunde in Zahlungsverzug, so kann die Mosterei Finkenburg gemäß § 288 Abs. 1 BGB während des Verzugs den gesetzlichen Verzugszinssatz, sowie für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5 Euro geltend machen.
5.6 Bei einem Zahlungsverzug von 5 Monaten kann die Mosterei Finkenburg von dem Vertrag zurücktreten. Der gepresste Saft geht in diesem Fall dauerhaft ins Eigentum der Mosterei Finkenburg über.
6. Gewährleistung
6.1 Grundlage für eine Gewährleistung ist die korrekte Lagerung des Saftes durch den Kunden. Die Saftgebinde müssen bis zum Öffnen kühl, trocken, dunkel und frostfrei gelagert werden.
6.2 Um gesundheitliche Schäden zu vermeiden ist der Kunde verpflichtet die Gebinde vor der Öffnung auf Saftmängel wie übermäßige Gärung und Schimmelpilzbefall zu überprüfen.
6.3 Ein Schaden im Sinne der Gewährleistung entsteht, wenn pasteurisierte abgefüllte Saftflaschen durch Gärung oder Schimmelbildung verderben und dadurch ungenießbar werden. Für Säfte, die pasteurisiert in neue, von der Mosterei Finkenburg erworbene Behälter abgefüllt werden, garantieren wir eine Mindesthaltbarkeit von 12 Monaten für ungeöffnete Gebinde. Für Schäden, die innerhalb dieser Gewährleistungsfrist entstehen und nicht durch den Kunden verschuldet wurden, hat der Kunde Anspruch auf kostenlose Herstellung der gleichen Saftmenge im Folgejahr.
6.4 Für einen Schadensersatzanspruch muss der Kunde nachweisen, dass der Schaden durch Verschulden der Mosterei Finkenburg und nicht nach Ablauf der Gewährleistungsfrist entstanden ist.
6.5 Gewährleistung ist ausgeschlossen bei Mängeln an den Gebinden, die den Genuss des Saftes nicht behindern, sowie bei durch den Kunden herbeigeführten Verderb und Unbrauchbarkeit, insbesondere durch falsche Lagerung.
6.6 Für frisch gepressten, nicht erhitzten Saft ist eine Gewährleistung grundsätzlich ausgeschlossen.
7. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
7.1 Für sämtliche Rechtsgeschäfte oder andere rechtlichen Beziehungen mit uns gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
7.2 Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist unser Geschäftssitz. Unser Recht, auch an dem allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen bleibt davon unberührt.