Terminbuchung - Verwaltungsgemeinschaft Mellingen
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1. Fragen zum Termin
Wir weisen darauf hin, dass eine Terminvereinbarung zwingend notwendig ist.
Was möchten Sie im Meldeamt erledigen?
Bitte wählen Sie nachfolgend Ihr Anliegen aus; eine Mehrfachauswahl ist möglich.
Beachten Sie weitere Informationen im Infofeld.
DER BZW. DIE ANTRAGSTELLER (ERWACHSENE UND AUCH DIE KINDER) MÜSSEN PERSÖNLICH IM MELDEAMT VORSPRECHEN!
Die jeweilige Gebühr ist am Tag der Antragstellung zu entrichten; Bar- und EC-Kartenzahlung sind möglich.
In dringenden Fällen können Sie sich direkt an uns wenden:
• telefonisch: 036453 7998-00 oder 7998-14
• per E-Mail: info@vgem-mellingen.de oder meldeamt@vgem-mellingen.de
Bitte beachten Sie bei telefonischen Anfragen, dass der Mitarbeiter im Meldeamt Ihren Anruf NICHT entgegennehmen kann, wenn er sich in Bearbeitung eines Anliegens mit einem Bürger befindet.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage www.vgem-mellingen.de.
!!! DIGITALE LICHTBILDER für Ausweis und Reisepass: NEUE REGELUNG AB 1. Mai 2025 !!!
Ab dem 1. Mai 2025 treten in Deutschland neue Vorgaben für die Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen in Kraft. Biometrische Passfotos dürfen dann nur noch digital erfasst und über ein sicheres System an die zuständigen Behörden übermittelt werden. Ziel dieser Regelung ist es, Manipulationen zu verhindern und den Antragsprozess zu vereinheitlichen.
Wichtig!
Eine Fotoaufnahme direkt im Meldeamt der Verwaltungsgemeinschaft Mellingen ab 01.05.2025 ist voraussichtlich noch nicht möglich, da bis dahin das entsprechende Fototerminal von der Bundesdruckerei nicht ausgeliefert bzw. zur Verfügung gestellt werden kann. Dies soll voraussichtlich bis Sommer 2025 erfolgen. Vorgenannte Informationen lagen uns erst kurzfristig seitens der Bundesdruckerei und des Bundesministeriums für Inneres und Heimat vor.
Daher beachten Sie unbedingt die unten aufgeführten Hinweise:
· Digitale Passfotos nur noch aus zertifizierten Quellen.
Die digitalen Passfotos müssen von zertifizierten Fotografen/innen oder spezialisierten Dienstleistern/innen erstellt werden. Diese können digitale Passfotos über ein sicheres Cloud-System an die Behörden übermitteln. Diese Bilder bleiben bis zu sechs Monate gültig und können für mehrere Dokumentenanträge verwendet werden.
· Mitgebrachte Fotos sind nicht mehr zulässig.
Ab dem 01. Mai 2025 dürfen keine mitgebrachten Lichtbilder mehr verwendet werden. Weder gedruckte Fotos noch digitale Dateien auf USB-Sticks oder anderen Speichermedien können für die Beantragung von Personalausweisen oder Reisepässen genutzt werden. Antragstellende Personen sollten daher rechtzeitig einen Termin bei einem zertifizierten Fotografen/in oder einem geeigneten Dienstleister/in vereinbaren, um Verzögerungen im Antragsprozess zu vermeiden.
Aus Wettbewerbsgründen können wir keinerlei Empfehlungen oder geeignete Quellen benennen. Deshalb informieren Sie sich bitte rechtzeitig vor Ihrem Termin bei uns.
Wir bedauern diese Unannehmlichkeiten sehr, sind aber bei dieser technischen
Veränderung ausschließlich auf den Zeitplan der Bundesdruckerei angewiesen.
Personalausweis beantragen (1 Person)
Personalausweis beantragen (ab 2 Personen)
Reisepass beantragen (1 Person)
Reisepass beantragen (ab 2 Personen)
PIN setzen Personalausweis
Verlust eines Dokumentes bzw. Wiederauffinden anzeigen
Wohnsitz anmelden / ummelden (1-2 Personen)
Wohnsitz anmelden / ummelden (ab 3 Personen)
Meldebescheinigung beantragen
Bescheinigung der vorhandenen Steuer-ID
Führungszeugnis beantragen
Beglaubigung (Zeugnis, Personalausweis, Unterschrift)
Fischereischein beantragen/verlängern