Terminbuchung - Standesamt Lörrach
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Bitte vereinbaren Sie vor Ihrem Besuch bei uns einen Termin.
Sollten Sie keine ausreichenden deutschen Sprachkenntnisse haben, bitten wir Sie, gemeinsam mit einem Dolmetscher vorzusprechen. Der Dolmetscher muss keine vereidigte Person sein. Es besteht die Möglichkeit, dass Sie einen Bekannten als Übersetzer heranziehen. Der Dolmetscher muss volljährig und darf nicht mit Ihnen verwandt sein.
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Bitte beachten Sie die Hinweise in der Infoblase . Weitere Informationen können Sie in der Rubrik Dienstleistungen entnehmen. Dies gilt auch für die Höhe der Gebühr. Diese ist bei der Antragsstellung zu entrichten.
Anmeldung oder Erklärung gemäß Selbstbestimmungsgesetz (SBGG)
Vaterschaftsanerkennung
Erklärung zur Namenserteilung/Namensbestimmung für ein Kind
Erklärung eines Ehenamens
Wiederannahme eines früheren Namens nach Beendigung der Ehe
Erklärung zur Annahme eines Begleitnamens
Angleichserklärung nach Einbürgerung
Angleichserklärung nach Erwerb der Spätaussiedlereigenschaft
Kirchenaustritt
Erklärung zur Vornamenssortierung
Ausstellung einer Eheurkunde/Auszug aus dem Eheregister
Ausstellung einer Geburtsurkunde/Auszug aus dem Geburtenregister
Ausstellung einer Sterbeurkunde/Auszug aus dem Sterberegister
Ausstellung einer Bescheinigung über die Geburtszeit
Anmeldung der Eheschließung
Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses
Antrag auf Nachbeurkundung einer Geburt im Ausland
Antrag auf Nachbeurkundung einer Eheschließung im Ausland
Antrag auf behördliche Namensänderung
Abgabe fehlender Unterlagen für neugeborenes Kind
Adresse
Standesamt Lörrach
Ringstr. 1
79541 Lörrach
Tel.: 07621-415 361
Fax: 07621-415 369
E-Mail
Website
Datenschutz
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