Terminbuchung - Stadt Sundern (Sauerland)

Willkommen bei unserer Online-Terminbuchung, die Ihnen 24 Stunden am Tag und 7 Tage die Woche zur Verfügung steht.
Auf dieser Seite sind sämtliche Dienstleistungen aufgeführt, die das Bürgerbüro anbietet.
Bitte wählen Sie die Dienstleistung aus, die Sie wünschen – auch die jeweilige Anzahl.
Sie können gerne auch mehrere Dienstleistungen auswählen.
Je nach Anzahl und Art der Dienstleistungen errechnet das Terminverwaltungssystem die notwendige Termindauer und schlägt Ihnen im weiteren Verlauf freie Termine vor.
Es ist nicht möglich, während des Termins spontan weitere Dienstleistungen zu beantragen. Das würde zu Verzögerungen bei den Kunden mit direkt anschließenden Terminen führen.
Bitte beachten Sie, dass bei unvollständigen Unterlagen keine Bearbeitung möglich ist.

Für die Abholung Ihres Ausweises ist kein Termin erforderlich.

Bürger, die keinen Zugang zur Online-Terminvergabe haben, können selbstverständlich bei der Telefonzentrale (02933/81-0) telefonisch oder bei persönlicher Vorsprache einen Termin vereinbaren.
Zudem können Sie uns per E-Mail buergerbuero@stadt-sundern.de erreichen.

Bitte beachten Sie, dass seit dem 01.01.2024 keine Kinderreisepässe mehr beantragt oder verlängert werden können. Stattdessen sind (abhängig vom jeweiligen Reiseland) Personalausweise oder Reisepässe nötig. Die Gültigkeitsdauer bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt unverändert.
Ausführliche Informationen finden Sie auf der BMI-Internetseite unter diesem
LINK

1. Fragen zum Termin

Bitte wählen Sie nachfolgend die von Ihnen gewünschte Dienstleistung aus.

Notwendige Unterlagen:
Ausweis, Pass, Aufenthaltstitel, evtl. Familienbuch aller anzumeldenden Personen, Wohnungsgeberbestätigung
Zusätzlich bei Anmeldung durch eine bevollmächtigte Person:
Vollmacht und vollständig ausgefüllter Meldeschein

Für weitere Infos klicken Sie bitte hier
Notwendige Unterlagen:
Ausweis, Pass, Aufenthaltstitel, evtl. Familienbuch aller anzumeldenden Personen, Wohnungsgeberbestätigung
Zusätzlich bei Anmeldung durch eine bevollmächtigte Person:
Vollmacht und vollständig ausgefüllter Meldeschein

Für weitere Infos klicken Sie bitte hier
Notwendige Unterlagen:
Ausweis, Pass, Aufenthaltstitel, Wohnungsgeberbestätigung für die neue Wohnung
Zusätzlich bei Ummeldung durch eine bevollmächtigte Person:
Vollmacht und vollständig ausgefüllter Meldeschein

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Eine Abmeldung in Sundern ist nur dann erforderlich, wenn der Wegzug in das Ausland erfolgt oder ein Nebenwohnsitz abgemeldet werden soll.
Notwendige Unterlagen:
Ausweis, Pass oder Aufenthaltstitel der abzumeldenden Personen
Zusätzlich bei Abmeldung durch eine bevollmächtigte Person:
Vollmacht und vollständig ausgefülltes Abmeldeformular

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Gebühren: 37 € (ab dem 24. Lebensjahr), 22,80 € (unter 24 Jahren)
Notwendige Unterlagen:
Bisheriger Ausweis oder Pass, Kinderreisepass bzw. die Geburtsurkunde bei Erstausstellung, aktuelles biometrisches Passbild
Bei Jugendlichen unter 16 Jahren zusätzlich:
Einverständniserklärungen der Sorgeberechtigten (ggf. Nachweis über das Sorgerecht) sowie deren Ausweise.
Bei der Beantragung eines Personalausweises für Kinder ist ein persönliches Erscheinen der Kinder zusammen mit einer sorgeberechtigten Person erforderlich.

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Gebühren: 10 €
Notwendige Unterlagen:
Bisheriger Ausweis oder Pass, Kinderreisepass bzw. die Geburtsurkunde bei Erstausstellung, aktuelles biometrisches Passbild
Bei Jugendlichen unter 16 Jahren zusätzlich:
Einverständniserklärungen der Sorgeberechtigten (ggf. Nachweis über das Sorgerecht) sowie deren Ausweise.
Bei der Beantragung eines vorl. Personalausweises für Kinder ist ein persönliches Erscheinen der Kinder zusammen mit einer sorgeberechtigten Person erforderlich.

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Gebühren: 70 € (ab dem 24. Lebensjahr), 37,50 € (unter 24 Jahren), Expresszuschlag: 32 €.
Notwendige Unterlagen:
Bisheriger Ausweis oder Pass, Kinderreisepass bzw. die Geburtsurkunde bei Erstausstellung, aktuelles biometrisches Passbild
Bei Jugendlichen unter 18 Jahren zusätzlich:
Einverständniserklärungen der Sorgeberechtigten (ggf. Nachweis über das Sorgerecht) sowie deren Ausweise.
Bei der Beantragung eines Reisepasses für Kinder ist ein persönliches Erscheinen der Kinder zusammen mit einer sorgeberechtigten Person erforderlich.

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Für EU-Bürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraumes (Norwegen, Island, Liechtenstein). Der Karteninhaber kann seine eID-Karte dazu nutzen, seine Identität gegenüber öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen elektronisch nachzuweisen. Die eID-Karte dient nicht als Ausweis- oder Reisedokument!
Gebühren: 37 €
Notwendige Unterlagen: gültiger Aufenthaltstitel, gültiger Reisepass, gültiges Ausweisdokument

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Ging Ihr Ausweis verloren oder ist er gestohlen worden? Dann melden Sie den Verlust bitte zu Ihrem eigenen Schutz unverzüglich, damit u.a. die Online-Ausweisfunktion gesperrt werden kann. Die Sperrung stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch sofort erkannt wird. Das Online-Ausweisen und das Vor-Ort-Auslesen sind nach der Sperrung nicht mehr möglich.
Sie können bei diesem Termin direkt ein neues Dokument beantragen, falls nötig auch ein entsprechendes vorläufiges. Bringen Sie dazu bitte ein aktuelles Lichtbild mit.
Nur möglich, wenn das Original von einer deutschen Behörde ausgestellt wurde oder die beglaubigte Kopie einer Behörde vorgelegt werden muss. Ist dies nicht der Fall, wenden Sie sich bitte an einen Notar.

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Nur möglich, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder einer sonstigen durch Rechtsvorschrift bestimmten Stelle benötigt wird. In den Beglaubigungsstempel wird der Name der Behörde eintragen, für die die Beglaubigung benötigt wird.
Die Unterschrift muss in Gegenwart des Mitarbeiters des Bürgerbüros vollzogen werden. Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass zur Identifikation vorlegen.
Unterschriftenbeglaubigung für andere Zwecke oder öffentliche Beglaubigungen (§129 BGB) sowie Unterschriften ohne zugehörigen Text können bei einem Notar beantragt werden.

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Gebühren: 13 €
Notwendige Unterlagen:
Personalausweis oder Reisepass, Behördenanschrift und Aktenzeichen / Verwendungszweck (Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde), Nachweis für ein erweitertes Führungszeugnis (Schreiben der anfordernden Stelle), ggfls. Nachweis zur Gebührenbefreiung (z.B. Leistungsbescheid, Schreiben bzgl. Ehrenamt usw.)

Für allgemeine Infos des Bundesjustizamtes klicken Sie bitte hier.
Infos der Stadt Sundern zur Beantragung eines Führungszeugnisses erhalten Sie hier.
Gebühren: 9 €
Lebensbescheinigungen sind gebührenfrei und können nur bei persönlicher Vorsprache und gegen Vorlage eines Personalausweises oder Reisepasses ausgestellt werden.

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Jugendliche, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Ausbildungsverhältnis oder das zweite Lehrjahr beginnen, müssen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz ärztlich untersucht werden und benötigen hierfür einen Untersuchungsberechtigungsschein (UB-Schein). Die Arztwahl ist frei. Gesetzliche Vertreter können den UB-Schein ohne Vollmacht mit dem eigenen Ausweis abholen. Für diese Dienstleistung fallen keine Gebühren an.
Notwendige Unterlagen:
Personalausweis oder Pass. Bei der zweiten Untersuchung zusätzlich eine Bescheinigung des Arbeitgebers, dass die Ausbildung fortbesteht.

Neu ab dem 01.10.2023: Der Untersuchungsberechtigungsschein kann online unter www.untersuchungsberechtigungsschein.de über das Portal des Landes NRW beantragt werden und wird dort sofort digital zur Verfügung gestellt. Hierfür benötigen Sie nur Ihren Personalausweis mit aktivierter eID-Funktion und die AusweisApp2.
Notwendige Unterlagen:
Jahresfischereischein / Fünfjahresfischereischein / Jugendfischereischein: aktuelles Passbild, das Prüfungszeugnis, Ausweis
Gebühren: Jahresfischereischein 16 €, Fünfjahresfischereischein 48 €, Jugendfischereischein 8 €, Ersatzfischereischein 5 €

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Von Ihnen gefundene Sachen können Sie ohne Termin zu den allgemeinen Öffnungszeiten an der Information im Rathaus abgeben.
Für die Abholung verlorener Gegenstände ist eine Terminvereinbarung erforderlich.
Sie können per Telefon 02933/81-0 oder per E-Mail buergerbuero@stadt-sundern.de anfragen, ob von Ihnen verlorene Gegenstände gefunden wurden.

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Den blauen EU-Parkausweis bekommen schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen aG), Blindheit (Merkzeichen Bl), Contergan-Schädigung (beidseitige Amelie oder Phokomelie) oder Menschen mit vergleichbarer Funktionseinschränkung.
Die Gültigkeit der Parkausweise richtet sich nach der Gültigkeit des Schwerbehindertenausweises. Sie ist jedoch auf maximal 5 Jahre begrenzt. Der alte Parkausweis ist bei Beantragung abzugeben.
Für diese Dienstleistung fallen keine Gebühren an.
Notwendige Unterlagen:
Schwerbehindertenausweis oder den Bescheid des Hochsauerlandkreises, ein aktuelles Passbild

Wenn Sie die o.g. Voraussetzungen nicht erfüllen, kommt evtl. der orangefarbene (nur in Deutschland gültige) Parkausweis in Betracht. Wenden Sie sich hierzu bitte an das städtische Ordnungsamt (Frau Michel, 02933/81-207, c.michel@stadt-sundern.de)
Wenn Sie etwas im Bürgerbüro besprechen möchten, das Sie in der vorstehenden Auswahl nicht gefunden haben, wählen Sie bitte diese Terminmöglichkeit und schildern Sie im weiteren Verlauf unter "Bemerkungen" kurz, worum es geht.

Bitte beachten Sie, dass Sie hier keine Termine für andere Abteilungen der Stadtverwaltung, sondern nur für das Bürgerbüro buchen können.