Terminbuchung - Gesundheitsamt der Stadt Brandenburg an der Havel

Herzlich Willkommen,

die Online-Terminbuchung ist ein besonderer Service für alle Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen der Stadt Brandenburg an der Havel.

Hier können Sie einen Termin für die Erstbelehrung für den Lebensmittelbereich nach § 43 Abs. 1 Nr. 2 Infektionsschutzgesetz vereinbaren.

WICHTIGER HINWEIS:
Belehrungen des Gesundheitsamtes können nur für Personen durchgeführt werden, die Ihren Wohnsitz in der Stadt Brandenburg an der Havel haben oder sich der Ort der Berufstätigkeit in der Stadt Brandenburg an der Havel befindet.

Beachten Sie bitte zur Terminbuchung:
1. Zum Belehrungstermin sind der Personalausweis oder Reisepass mitzubringen.
2. Erscheinen Sie pünktlich zu Ihrem gebuchten Termin! Bei verspätetem Erscheinen ist eine Teilnahme nicht mehr möglich.
3. Der Zeitaufwand für jeden Belehrungstermin beträgt insgesamt max. 0,5 Stunden.
4. Zwischen dem Belehrungstermin und dem Beginn der Tätigkeit im Lebensmittelbereich dürfen nicht mehr als 3 Monate liegen, ansonsten verfällt die Bescheinigung.

Beachten Sie bitte folgende Besonderheiten:
• Minderjährige erhalten die Bescheinigung zur Belehrung nur mit der Kostenübernahmeerklärung einer/eines Sorgeberechtigten.
• Arbeitnehmer, denen die Bescheinigung durch den Arbeitgeber bezahlt wird, benötigen vorab eine Kostenübernahmeerklärung.
• Schülerinnen und Schüler allgemeinbildender Schulen und FSJler, die die Bescheinigung für ein Schulpraktikum/Freiwilliges soziales Jahr benötigen, müssen am
Belehrungstag ihren Praktikumsnachweis vorzeigen. Nur damit ist die Bescheinigung kostenlos.
• Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger müssen über vertiefte Deutschkenntnisse verfügen, um den Belehrungsinhalt verstehen zu können. Falls dies nicht der Fall
ist, muss unbedingt eine Person zum Übersetzen mit zum Termin erscheinen.
• Die Gebühr für die Bescheinigung incl. Belehrung beträgt 45,- €. Für die Zweitschrift wird eine Gebühr in Höhe von 30,- € erhoben. Sie erhalten dazu im Nachhinein einen Gebührenbescheid. Eine Barzahlung ist nicht möglich.
www.stadt-brandenburg.de

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