Online-Terminvereinbarung - Landratsamt Lörrach Belehrungen nach §43 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
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Herzlich willkommen bei der Online-Terminvereinbarung des Landkreises Lörrach für Belehrungen nach §43 des Infektionsschutzgesetzes.
Was muss ich zur Erstbelehrung wissen?
Die Belehrung erfolgt in kleinen Gruppen mit begrenzter Teilnehmeranzahl online in Form von einer Videokonferenz und dauert circa eine Stunde. Nähere Informationen zur Belehrung nach §43 IfSG finden Sie auf unserer
Homepage
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Was kostet die Erstbelehrung?
Für die Erstbelehrung fällt grundsätzlich eine Gebühr in Höhe von 30,70€ pro Person an. Voraussetzung für eine mögliche Gebührenbefreiung finden Sie auf unserer
Homepage
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Sie können Ihren Termin nicht wahrnehmen?
Um unsere Termine sorgfältig planen und organisieren zu können, endet unsere Anmeldefrist jeweils am Donnerstag vor dem jeweiligen Termin. Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie um eine Stornierung. So kann der freigewordene Platz anschließend an eine andere Person vergeben werden.
Wenn Sie die Belehrung für Gruppen buchen wollen, wenden Sie sich bitte telefonisch an uns (07621 410-2735).
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
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1. Grund der Teilnahme an der Belehrung
Die Belehrung ist für bestimmte Personengruppen gebührenfrei, wenn die Gültigkeit der Belehrung zeitlich begrenzt ist. Gehören Sie zu diesem
Personenkreis
?
Ausnahmefälle, in denen die Gültigkeit der Belehrung zeitlich begrenzt ist, sind gebührenbefreit.
Arbeitnehmer, die eine unbefristete Bescheinigung benötigen, geben bitte „Nein“ an, auch wenn die Kosten bspw. durch den Arbeitgeber übernommen werden.
Bitte wählen Sie die passende Antwort aus.
bitte wählen
Ja, ich gehöre zu dem gebührenbefreiten Personenkreis (z.B. Praktikanten).
Nein, ich gehöre nicht zu dem gebührenbefreiten Personenkreis (z. B. Arbeitnehmer und Arbeitgeber).
Adresse
Landratsamt Lörrach
Online per Videokonferenz
Den Link erhalten Sie per Mail.
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08:30 - 16:15 Uhr
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