Terminbuchung

Liebe Patientinnen und Patienten,

bitte lesen Sie die folgenden Informationen zu den Impfungen aufmerksam durch, die immer Dienstags, Mittwochs und Donnerstag nachmittags in unserer Praxis erfolgen.

Die Impfungen finden statt:

Dienstags und Donnerstags in der Praxis am Dorfbrunnen in der Fuhrmannsgasse 1 in der Zeit ab in der Zeit ab 18:00

und Mittwochs in der Außenstelle der Praxis am Dorfbrunnen, in den ebenerdigen Räumen - rechts neben dem Aussenaufzug - in der
Fuhrmannsgasse 3 in der Zeit ab 13:00

Wenn Sie einen Termin gebucht haben, kommen Sie bitte pünktlich zu der angegebenen Zeit.

Grundsätzlich gilt für alle:
Ab dem 01.10.2024 verimpfen wir a) an die aktuelle Virusgrippe adaptierte tetravalente Grippeimpfstoffe sowie b) gegen COVID-19 ausschließlich den an die neue Omikron-Variante JN.1 angepassten monovalenten Impfstoff der Firma BIONTECH.

Falls Sie in unserer Praxis bisher noch nicht gegen COVID-19 geimpft wurden, ist es zur Vermeidung unnötiger Wartezeiten unbedingt erforderlich, dass Sie die angehängten Formulare vollständig ausgefüllt UND unterschrieben mitbringen. Bitte bringen Sie zudem eine gültige Versicherungskarte UND einen Impfausweis mit, in den wir die Impfung dann dokumentieren können. Sollten Sie keinen Impfausweis besitzen, stellen wir Ihnen ein Ersatzdokument aus. Der QR-Code auf dem Smartphone ist dafür nicht geeignet!

Um impffreundliche Kleidung wird gebeten!

Sollten Sie noch Fragen medizinischer Art haben, können Sie diese am Impftag mit den Ärzten direkt klären.

Wir freuen uns auf Ihr Kommen!
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Impfteam

1. Fragen zum Termin

Bitte treffen Sie eine Auswahl:
COVID-19 bzw. Grippe-Impfung

COVID-19: Laut RKI (Robert-Koch-Institut) wird eine Impfung gegen COVID-19 für alle Personen ab 18 Jahren empfohlen zur Schaffung einer Basisimmunität gg SARS-CoV2 (mindestens 3 Antigenkontakte, durch Impfung und/oder durchgemachte Infektion). Dabei sollte mindestens 1x der Antigenkontakt in Form einer Impfung erfolgen. Darüber hinaus sind aktuell keine weiteren Auffrischimpfungen für gesunde Erwachsene bis zum Alter von 60 Jahren sowie für Schwangere empfohlen.

Gesunden Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren wird aufgrund der Seltenheit schwerer Verläufe aktuell KEINE COVID-19-Impfung mehr empfohlen.

Darüber hinaus wird die COVID-19 Impfung empfohlen für alle Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf (Personen ab 60. Lebensjahr, Personen ab 6 Monaten mit relevanten Grunderkrankungen, Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen) sowie für Personen mit erhöhtem SARS-CoV2 Infektionsrisiko (medizinisches und pflegerisches Personal) bzw. Familienangehörige und enge Kontaktpersonen von Risikopatienten. Die COVID-19 Impfung soll im Regelfall 1x jährlich im Herbst erfolgen.

Grippe-Impfung: Laut RKI (Robert-Koch-Institut) wird eine Impfung gegen Grippe empfohlen für alle Personen ab dem 60. Lebensjahr, für alle Schwangeren ab dem 2. Trimenon (bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung auch ab dem 1. Trimenon), bei Personen mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung aufgrund eines Grundleidens, für Bewohner von Alters- oder Pflegeheimen bzw. Familienangehörige und enge Kontaktpersonen von Risikopatienten. Darüberhinaus wird die Grippe-IMpfung empfohlen für Personen mit erhöhter Gefährdung (z.B. med. Personal) bzw. in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr.

Die Grippe-Impfung kann für alle oben genannten Indikationen simultan, d.h. gleichzeitig mit einer COVID-19-Impfung verabreicht werden.
Wir benötigen von Ihnen:
• die ausgefüllte und unterschriebene Einwilligung
• den ausgefüllten und unterschriebenen Aufklärungsbogen
• Impfausweis
• Personalausweis und Krankenkassenkarte


Die Einwilligung und den Aufklärungbogen können Sie hier aus der Homepage des Robert-Koch-Instituts (RKI) herunterladen:

RKI Anamnese- und Einwilligungsbogen

RKI Anamnese- und Einwilligungsbogen auch in leichter Sprache oder in anderen Sprachen


Hinweis: Unerfreulicherweise ist uns zu Ohren gekommen, dass in Querdenkerkreisen dazu aufgerufen wird mit Hilfe von Fehlbuchungen die Impfungen gegen SARS-CoV2 zu boykottieren. Aus diesem Grund haben wir uns entschlossen für sog. "Fake-Anmeldungen" bei nicht wahrgenommenen Terminen eine Gebühr in Höhe von EUR 50.- zu erheben und u.U. strafrechtliche Konsequenzen in Betracht zu ziehen.