Sehr geehrte Damen und Herren,
gemäß arbeitsmedizinischer Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) sind Arbeitgeber in Deutschland verpflichtet, ihren Beschäftigten mit Tätigkeiten an Bildschirmarbeitsplätzen eine entsprechende Vorsorge anzubieten. Sie sieht einen Sehtest unter besonderer Berücksichtigung der Bedingungen am Bildschirmarbeitsplatz und eine entsprechende Beratung vor. Die Teilnahme an der Vorsorge ist für Sie als Lehrkräfte freiwillig und kostenfrei. Die Vorsorge hat das Ziel, Beschwerden, die durch Tätigkeiten an Bildschirmen entstehen können, frühzeitig zu erkennen und zu reduzieren.
Im Jahr 2025 werden wieder Termine zur Bildschirmvorsorge angeboten. Das Angebot richtet sich an Lehrkräfte aller Schulformen. Besondere Zugangseinschränkungen wie eine Mindestzeit, die an dienstlich zur Verfügung gestellten Bildschirmarbeitsplätzen verbracht wird, sind für diese Bildschirmvorsorge nicht relevant.
Wird im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge bei Bildschirmarbeit von der B·A·D GmbH bescheinigt, dass die Voraussetzungen für eine spezielle Sehhilfe (eine Bildschirmarbeitsplatzbrille), für die zu erbringende Arbeitsleistung erforderlich ist, liegt eine ausreichende Begründung vor, dass es dieses Arbeitsmittels bedarf.
Ein Nachweis durch die Schulleitung über eine Mindestarbeitszeit am Dienstrechner ist nicht mehr erforderlich.
Für die Vorsorge, die von der B.A.D GmbH durchgeführt wird,
sollten alle aktuell genutzten Sehhilfen mitgebracht werden. Bitte füllen Sie auch den hier
ausdruckbaren Anamnesebogen (Fragebogen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge bei Bildschirmarbeit G37) aus und bringen ihn bitte ebenfalls zum Termin mit.
Bei Verhinderung
stornieren Sie bitte möglichst frühzeitig Ihren Termin online über den von "Terminland" erhaltenen Link, der Ihnen mit der Anmeldebestätigung zugeht. Bitte bewahren Sie daher Ihre Anmeldebestätigung entsprechend auf. Eine kurzfristige Anmeldung bei noch freien bzw. frei gewordenen Terminen ist möglich und sollte dadurch von anderen Lehrkräften genutzt werden können!
Ebenso ist ein Termintausch untereinander möglich, z. B. wenn Sie eine Lehrkraft kennen, die am gleichen Tag ihren Untersuchungstermin hat: dann können Sie untereinander die Uhrzeiten tauschen.
Sehr kurzfristige Terminabsagen am Untersuchungstag selbst richten Sie bitte per E-Mail an das jeweils untersuchende B.A.D-Zentrum in Gelsenkirchen (bad-806@bad-gmbh.de) oder in Münster (bad-811@bad-gmbh.de).
Wenn Sie keinen Termin mehr erhalten haben, können Sie gerne unter folgendem Link Ihre Daten eintragen, damit wir Sie für ggfs. weitere Termine frühzeitig kontaktieren können:
https://www.bad-gmbh.de/bedarfsabfrage-bildschirmarbeitsplatzuntersuchung-brmuenster/Diese und weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten der Bezirksregierung Münster
http://www.bezreg-muenster.de/de/schule_und_bildung/gesundheit_krisenmanagement_an_schulen/Arbeitsschutz_an_Schulen/index.htmlMit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Jürgen Steiert
Dezernent Arbeits-und Gesundheitsschutz
Telefon: 0251 411 -4924
E-Mail: juergen.steiert@brms.nrw.de
Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch die Bezirksregierung Münster erfolgt auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen. Informationen zum Datenschutz erhalten Sie hier:
https://www.brms.nrw.de/de/datenschutz/informationen/index.html